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LKW auf einer Landstraße
LKW auf einer Landstraße

Quelle: Fotolia / am

Das Programm der Bundesregierung zur Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen startete 2009. Es ist unbefristet angelegt.

Ziel ist es,

  • die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen auf die Umwelt zu reduzieren, indem Emissionen gesenkt und Materialverbräuche reduziert werden,

  • und die Sicherheit im Straßengüterverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen dauerhaft zu erhöhen, indem die sicherheitsbezogene Ausstattung von Fahrzeugen quantitativ und qualitativ verbessert werden.

Die Förderung erfolgt auf Basis der Verordnung (EU) 2023/2831 der Europäischen Kommission zu sogenannten De-Minimis-Beihilfen (Klein-Beihilfen). Die Förderrichtlinie finden Sie unter weiterführende Informationen.

Was wird gefördert? Und wer kann die Förderung beantragen?

Gefördert werden die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umweltschutz und Sicherheit sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung. Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sowie Fahrzeugkomponenten oder Maßnahmen, die bereits zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören, sind nicht förderfähig.

In einer Anlage zur Förderrichtlinie sind die förderbaren Maßnahmen mit konkreten Beispielen aufgeführt.

Einen Antrag auf Förderung können Unternehmen stellen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Förderrichtlinie gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt.

Wie wird gefördert? Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und erfolgt maximal in Höhe von 80 Prozent der Ausgaben der Maßnahme.

Der maximale Förderbetrag, den ein Unternehmen für ein Förderjahr erhalten kann, ist abhängig von der Unternehmensgröße. Als Kriterium wird die Anzahl der im Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge herangezogen. Der maximale Förderbetrag ergibt sich dann aus einem festgelegten Berechnungssatz pro Fahrzeug multipliziert mit der Anzahl der auf das Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge. Der Fahrzeugsatz beträgt derzeit 2.000,- Euro.

Die absolute Obergrenze für die Förderung je Unternehmen liegt bei 33.000 Euro pro Jahr.

Bei wem ist die Förderung zu beantragen?

Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in Köln durchgeführt. Anträge auf Förderung sind ausschließlich auf elektronischem Weg beim BALM unter Verwendung des dafür bereitgestellten Portals zu stellen. Weitere ausführliche Informationen sind auf der BALM-Homepage eingestellt.

Was sind die Förderbedingungen?

Die Voraussetzungen und Bedingungen für den Erhalt der Förderung regelt die Förderrichtlinie.

Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Bewilligung des Antrages auf Förderung noch nicht begonnen worden ist. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

Bei den Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird, muss es sich um Maßnahmen gemäß der Anlage zur Förderrichtlinie handeln.

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises.