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Hochwasser auf einem Feld

Quelle: Adobe Stock / Gina Sanders

Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit das DWD-Gesetz beschlossen. Damit wird – vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 – die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass der DWD ein Naturgefahrenportal betreiben und künftig besser zu Extremwetterlagen informieren kann.

Bundesminister Dr. Volker Wissing:

Wir wollen Naturgefahren besser im Blick haben. Mit dem Naturgefahrenportal verbessern wir den Zugang zu Vorsorge- und Warninformationen in Deutschland. Das ist wichtig, um bei möglichen Naturgefahren aufzuklären und im Katastrophenfall schnell und effektiv warnen zu können. Der Deutsche Wetterdienst ist mit seiner Expertise, seinen Erfahrungen und seiner etablierten Warnstruktur die ideale Stelle für den Betrieb des Naturgefahrenportals. Das neue DWD-Gesetz ist der Start für eine zügige Umsetzung.

Im geplanten Naturgefahrenportal des DWD können sich Bürgerinnen und Bürger künftig über Naturgefahren informieren, die an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort in Deutschland auftreten können. Der Deutsche Wetterdienst wird nicht nur dafür sorgen, dass seine eigenen Wetterwarnungen an der richtigen Stelle ankommen, sondern auch die Informationen anderer Behörden, zum Beispiel zu Hochwasserereignissen, mitverbreiten.

Mit dem heute beschlossenen DWD-Gesetz kann der Deutsche Wetterdienst die Bevölkerung jetzt noch früher und noch präziser zu extremen Wetterereignissen informieren und damit auch die Prävention verbessern. Das Naturgefahrenportal wird künftig notwendige Daten aus Bundes- und Landesverwaltung sowie anderen Stellen abbilden.